(Cyanobakterien) festgestellt, ebenso eine sehr geringe Sichttiefe von unter einem halben Meter.
Bei den Kontrollen der Badestellen durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes erfolgten Badewasserprobenahmen, Messungen der Sichttiefen, der Luft- und Wassertemperaturen und pH-Werte, augenscheinliche Überprüfungen auf das Vorhandensein von Algenansammlungen im und auf dem Gewässer sowie allgemeine hygienische Überprüfungen der landseitigen Flächen der Badestellen.
Sehr geringe Sichttiefen, wie derzeit weiterhin am Borker See, vermindern deutlich die Rettungschancen bei Badeunfällen. Um die möglichen Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern, wird deshalb aktuell unbedingt vom Baden an dieser Badestelle sowie dem gesamten Gewässer Borker See abgeraten, insbesondere wenn kein ausgebildeter Rettungsschwimmer vor Ort ist. An der Badestelle in Bork wird durch ein Hinweisschild auf die Problematik einer sehr dezimierten Sichttiefe und das Blaualgenvorkommen hingewiesen. Darüber hinaus besteht an der Badestelle des Autobahnsees Tarmow zumindest der Verdacht eines massenhaften Vorhandenseins von Blaualgen.
Alle anderen überwachten Badestellen im Landkreis OPR sind aktuell nicht von Massenansammlungen hinsichtlich der Blaualgen betroffen. Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt.
Blaualgen können sehr unterschiedlich auftreten und zeitlich sowie räumlich aufgrund verschiedenster Einflüsse äußerst ungleichmäßig verteilt sein. Blaualgen-Merkmale können sein:
• meist bläulich und/oder grüne Trübung des Wassers
• Schlierenbildung
• Algenteppiche an der Oberfläche
• wolkenartige Verteilung im Wasser
Blaualgen produzieren Toxine, die beim Verschlucken oder Hautkontakt zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautreizungen und allergischen Reaktionen führen können. Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht insbesondere für Kleinkinder, Schwangere, Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Tiere wie beispielsweise Hunde.
Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung innerhalb der Badewassersaison mindestens monatlich.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Badestellen enthält die Badestellenkarte im Internet unter https://badestellen.brandenburg.de/.