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Die Frist zur Nachbündelung von förderfähigen Adressen für den Breitbandausbau in Ostprignitz-Ruppin ist bis zum 13. Oktober 2025 verlängert worden. Betroffene Haushalte und Unternehmen erhalten damit mehr Zeit, um ihre Teilnahme am geförderten  Breitbandausbau zu bestätigen und vom Ausbauprojekt für superschnelles Internet zu profitieren.

Ziel der Fristverlängerung ist es, eine möglichst umfassende Einbindung aller förderfähigen Adressen in den Ausbau im Landkreis zu ermöglichen. Interessierte können sich persönlich bei den Veranstaltungen vor Ort oder auf den Webseiten des Landkreises und der epcan GmbH über die genauen Bedingungen informieren und ihre Teilnahme fristgerecht anmelden.

Aktuelle Informationen zu den Informationsveranstaltungen sind auf der Website Glasfaser (FTTH) für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Jetzt buchen | epcan GmbH verfügbar.

11.09.2025 
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