Gefördert werden Veranstaltungen, die zur Bereicherung des kulturellen Angebots im gesamten Landkreis beitragen, regional oder überregional ausstrahlen und gerne eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen können.
Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens können Kulturschaffende in OPR ihre Anträge auf Kulturförderung in schriftlicher Form noch bis zum 15. Oktober 2025 (Ausschlussfrist) einreichen.
Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Webseite des Landkreises abrufbar.
Förderanträge sind einzureichen beim Referat Büro Landrat, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin.