Sprungziele
Seiteninhalt

Bezugnehmend auf die Pressemitteilung der Stadt Rheinsberg vom 18. September 2025 betreffend Fassadenverzierung Rathaus Stadt Rheinsberg und der darin enthaltenen Behauptungen stellt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin klar:

Die untere Denkmalschutzbehörde hat durch einen Zeitungsartikel vom 4. Juli 2025 erfahren, dass an der Fassade des Rathauses in Rheinsberg (Seestraße 9) zur Kirchstraße ein neuer Fries (ein dekoratives Band) angebracht wurde. Das Rathaus ist ein geschütztes Denkmal und steht unter besonderem Schutz.

Eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde durch die Stadt Rheinsberg nicht beantragt und liegt auch nicht vor.

Für solche Änderungen ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde nötig – diese wurde nicht beantragt. Ohne Genehmigung ist eine Veränderung nicht erlaubt. Dies ist in diesem Fall genauso wie auch bei Bauten im privaten Bereich, wenn diese unter Denkmalschutz stehen.

Auf eine umgehend erfolgte Nachfrage bei der Stadt Rheinsberg wurden der Denkmalschutzbehörde Fotos der Fassadenverzierung zugesendet.

Auf Nachfrage der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises nahm das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege am 25. Juli 2025 wie folgt Stellung:

„Für eine Zustimmung oder Duldung kann das Benehmen nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Denkmal Seestraße 9 wurde nach 1740 als Wohnhaus errichtet und später ab ca. 1900-45 als Hotel Stadt Berlin, danach als Berufsschule genutzt. Der zweigeschossige Fachwerkbau an der Ecke zur Kirchstraße, später mit massivem Anbau zur Kirchstraße erweitert, besitzt baugeschichtlichen und städtebaulichen Wert und dokumentiert anschaulich den Wiederaufbau Rheinsbergs im 18. Jh. und den Aufschwung des Fremdenverkehrs seit Ende des 19. Jh. Durch seine hervorzuhebende städtebauliche Bedeutung ist das Erscheinungsbild der Fassade erheblich prägend sowohl das Denkmal als auch den Denkmalbereich Rheinsberg „Barocker Stadtkern". Die ausgeführte Fassadengestaltung ist orts- und zeituntypisch und überfasst und verändert die gestalterische Aussage der historischen Fassade. Die Gestaltung stellt damit eine erhebliche Beeinträchtigung sowohl des Einzeldenkmals als auch des Denkmalbereichs dar.“

Am 17. September 2025 erhielt die Stadt Rheinsberg ein Unterrichtungsersuchen und Anhörung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Inhalt des Schreibens ist die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, wie die Stadt Rheinsberg mit der Situation umgehen möchte. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Stadt handelt selbst und stellt innerhalb von drei Monaten einen legalen Zustand des Gebäudes her oder aber die Behörde muss einschreiten und ordnet für diesen Fall an, den Fries innerhalb von drei Monaten zu entfernen. Falls die Stadt das nicht tut, wird ein Dritter beauftragt den legalen Zustand herzustellen. Dies erfolgt dann auf Kosten der Stadt Rheinsberg.

Bezugnehmend auf die Pressemitteilung der Stadt Rheinsberg ist festzuhalten, dass das Schreiben einen Umfang von zwei Seiten hat und nicht von suggerierten zehn Seiten. Eine Beseitigung des Zustandes hat innerhalb von drei Monaten und nicht, wie behauptet, innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Wenn der Bürgermeister ein Schreiben einer Behörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit dem Briefkopf des Landrates erhält, handelt es sich nicht um einen privaten Brief des Landrates, sondern um einen amtlichen Schriftwechsel. Die meisten Schreiben, die den Briefkopf des Landrates enthalten (hier als allgemeine untere Landesbehörde), werden von den jeweils für den Fachbereich oder in der Fachbehörde zuständigen Sachbearbeitern im Auftrag unterschrieben. So auch im Falle des Schreibens vom 17. September 2025, welches durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde gefertigt wurde.

19.09.2025 
Seite zurück Nach oben