Die Neukalkulation der Gebühren, wie sie in der Anlage aufgeführt sind, erfolgt kostendeckend. Die Neukalkulation wurde erforderlich, weil sich die mit Abschluss der Redaktionsverhandlungen bei der Tarifrunde 2025 zum TVöD verbundenen Erhöhungen der Vergütung für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung erheblich auf die Ausgaben des Landkreises auswirken.
Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten für die amtliche Schlachttier - und Fleischuntersuchung bei 80 Prozent liegt, ist leider in den meisten Fällen eine Gebührenerhöhung erforderlich.
Die Gebühren werden auf Grundlage der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV) vom 19. April 2017 zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 54]) erhoben.
Die Gebührenkalkulation kann im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Neuruppin, Neustädter Str. 14, Zimmer 263 nach Terminvereinbarung eingesehen werden.