Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Behinderung hat oder bald eine bekommen könnte, kann es Unterstützung durch die sogenannte Einfliederungshilfe bekommen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.
Alle jungen Menschen von 0 bis 26 Jahren und ihre Familien können sich dabei von Verfahrenslotsen helfen lassen. Diese Lotsen beraten unabhängig davon, welche Art von Behinderung vorliegt - also zum Beispiel bei seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen wie Taubheit oder Blindheit.
Die Verfahrenslotsen helfen bei vielen Dingen:
- Sie erklären, welche Hilfen möglich sind.
- Sie helfen beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen.
- Sie unterstützen dabei, die eigenen Rechte zu kennen und wahrzunehmen.
- Sie begleiten durch das oft komplizierte Hilfesystem und helfen im Kontakt mit Ämtern und anderen Stellen.
- Sie sind auf Wunsch von Anfang bis Ende dabei - von der ersten Beratung bis zum Erhalt der tatsächlichen Hilfe.
Man kann die Unterstützung der Verfahrenslotsen nur für bestimmte Fragen nutzen oder während des gesamten Hilfeverfahrens.