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Betroffene selbst, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf die Unterstützung. Sollten Sie zu keinem der genannten Personenkreise zählen, so können Sie sich mit Zustimmung der geannten Personengruppen an uns wenden.
Sollte Ihr Anligen nicht den Bereich der Eingliederungshilfe betreffen, leiten wir Sie an die entsprechenden Stellen weiter.