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Betroffene selbst, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf die Unterstützung.

Sollte Ihr Anliegen nicht den Bereich der Eingliederungshilfe betreffen, leiten wir Sie an die entsprechenden Stellen weiter.

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