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Bei einem toten Kranich, der im Teichland Linum in der Gemeinde Fehrbellin aufgefunden worden war, besteht der amtliche Verdacht auf eine Influenza-A-Virus-Erkrankung. Die Proben wurden zur Bestätigung an das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf die Insel Riems verbracht. Ein Untersuchungsergebnis steht noch aus. 

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin steht derzeit in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium, um konkrete Seuchen-Präventionsmaßnahmen einleiten zu können. Diese sind notwendig, um einen Kontakt zwischen Wildvögeln – wie beispielsweise den Kranichen – und gehaltenen Vögeln sowie Geflügel und damit eine Ausbreitung der Geflügelpest in den Haustierbestand zu vermeiden. Halter:innen von Geflügel sind wiederholt aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten.

Der Erreger der Geflügelpest, ein hochansteckendes Influenzavirus, ist unter natürlichen Bedingungen auf Hausgeflügel und Wildvögel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate bei diesen Tieren nach sich ziehen. 

Als erste Maßnahme werden an den Beobachtungsplattformen im Teichland Linum entsprechende Hinweisschilder für Besucher:innen angebracht. Es wird eindringlich darum gebeten, jeglichen Wildvogel in Ruhe zu lassen sowie erkrankte und tote Vögel vor allem nicht zu berühren. Im Sinne der Eindämmung einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest dürfen keine kranken oder toten Tiere in Quarantäneeinrichtungen oder Behandlungsstationen gebracht werden. Betroffene Vögel werden nach Möglichkeit durch speziell eingewiesene Helfer:innen geborgen.

Mehr als 100.000 Kraniche ziehen derzeit über Deutschland. Mit dem Herbstzug der Vögel steigt auch das Risiko, dass das Vogelgrippevirus in Geflügelbestände eingetragen wird.

17.10.2025 
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