Ausbruch der Geflügelpest in OPR bestätigt: Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten
Der amtliche Verdacht einer Influenza-A-Virus-Erkrankung bei einem im Teichland Linum in der vergangenen Woche aufgefundenen toten Kranich hat sich bestätigt. Das hat die Probenanalyse des Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ergeben. Inzwischen wurden zahlreiche weitere verendete Kraniche in mehreren Gemeinden des Landkreises OPR gefunden.
Die Konzentration liegt dabei im Linumer Teichland mit mehreren hundert toten Tieren. Diese werden derzeit – soweit möglich – eingesammelt und unschädlich beseitigt.
Die Übertragung von Influenza A Viren erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen. Der Erreger der Geflügelpest - ein hochansteckendes Influenzavirus - ist unter natürlichen Bedingungen auf Hausgeflügel und Wildvögel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate bei diesen Tieren nach sich ziehen.
Diesbezüglich geht nochmals der Appell an die Geflügelhalter:innen, eigenständig ihre Biosicherheitsmaßnahmen - soweit nicht schon geschehen - gewissenhaft in Betrieb zu nehmen, aufrechtzuerhalten und ggf. nachzubessern, um einen Eintrag des Virus in ihren Bestand zu verhindern und ihre Tiere zu schützen.
Folgende Hygienemaßnahmen seien beispielhaft genannt:
• Tierhalter:innen haben alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern.
• Offene Wasserstellen im Außenbereich sind abzugrenzen. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
• Das Geflügel ist nur im Innenbereich zu füttern. Oberflächenwasser ist nicht zu vertränken.
• Betriebsfremden Personen ist der Zutritt nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung zu gestatten.
• Ein- und Ausgänge zu Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.
• Die Desinfektion von Schutzkleidung, eingesetzten Gerätschaften/Maschinen und betriebseigenen Fahrzeugen ist dringend zu beachten.
• Auf die Einhaltung allgemeiner Hygienestandards (Händewaschen, Trennung von Straßen- und Stallkleidung – insbesondere Schuhwerk, ordnungsgemäße Entsorgung genutzter Einwegkleidung) ist zwingend achtzugeben.
Als Sofortmaßnahme wurden alle Kleintierzüchterschauen im Landkreis OPR abgesagt.
Darüber hinaus bittet das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR die Bevölkerung ebenfalls um erhöhte Aufmerksamkeit. Hundehalter:innen sollten ihre Tiere bei Spaziergängen grundsätzlich anleinen. Verendet aufgefundene Tiere sollten nicht angefasst werden.
Im Falle des Auffindens toter Vögel im Landkreis OPR können diese dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft per E-Mail an veterinaeramt@opr.de unter genauer Angabe des Fundortes und ggf. der Kontaktdaten oder telefonisch unter 03391 / 688 - 3911 gemeldet werden.