Landesamt für Umwelt: Kerngebiete des Geflügelpestausbruchs derzeit meiden
Menschen, Fahrzeuge oder Geräte können das Virus passiv übertragen – etwa durch anhaftenden Staub, Kotpartikel oder Wassertröpfchen. Dies führt leicht zur Einschleppung in bisher virusfreie kommerzielle oder private Geflügelbestände sowie Wildvogelpopulationen und kann dort zu weiteren Ausbrüchen führen. Das gelte es unbedingt zu vermeiden, so das Landesamt für Umwelt. Es appelliert an die touristischen Anbieter, in betroffenen Rastgebieten keine Exkursionen, Vogelbeobachtungsspaziergänge oder ähnliche Veranstaltungen durchzuführen.
Das aviäre Influenzavirus H5N1 gehört zu den hochansteckenden Erregern. Es verbreitet sich über direkten Kontakt zwischen infizierten Vögeln über deren Sekrete, Federn oder Kot. Menschen können über kontaminierte Körperteile, Schuhe oder Kleidung zu Überträgern werden. Schon kleinste Virusmengen können infektiös sein, weshalb ein Betreten des Seuchenzentrums selbst mit Schutzkleidung nur unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen erfolgen darf.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Virus in feuchtem Milieu (zum Beispiel in Feuchtgebieten oder Wasserstellen) über Tage bis Wochen infektiös bleibt, was eine zusätzliche Gefahr für die weitere Ausbreitung darstellt. Daher sollten Kerngebiete des Ausbruchsgeschehens, wie aktuell etwa das Linumer Teichgebiet, ausschließlich von Einsatz- und Fachpersonal in Schutzanzügen betreten werden.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg teilt weiter mit: "Die Empfehlung, das Seuchengebiet zu meiden, dient vorrangig der Unterbrechung von Infektionsketten. Alle Maßnahmen, die jetzt zur Eindämmung des Seuchengeschehens beitragen, ersparen wesentlich gravierendere Einschränkungen, sollte die Krankheit weiter um sich greifen und weitere Wild- und Nutztierbestände befallen. Tote oder sterbende Vögel sollten auf keinen Fall angefasst werden. Totfunde von Wildvögeln sollten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte gemeldet werden."
Im Falle des Auffindens toter Vögel im Landkreis OPR können diese dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft per E-Mail an veterinaeramt@opr.de unter genauer Angabe des Fundortes und ggf. der Kontaktdaten oder telefonisch unter 03391 / 688 - 3911 gemeldet werden.