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Nach weiteren Funden von toten Wildvögeln unterschiedlicher Arten im gesamten Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und dem Nachweis des Virus H5N1 (Geflügelpest), wird die bisherige Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025 der aktuellen Situation angepasst. Es gilt nun im gesamten Landkreis unter anderem eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel.

Die geänderte Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 29. Oktober 2025, in Kraft. Neu ist jetzt, dass risikobasierte Gebiete nicht mehr gesondert festgelegt werden, sondern überall dort im Landkreis OPR, wo Geflügel gehalten wird oder Vögel in Gefangenschaft leben, eine Pflicht zur Aufstallung in geschlossenen Ställen oder unter entsprechend geeigneten Vorrichtungen besteht. In jedem Fall ist von den Tierhalter:innen sicherzustellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.

Darüber hinaus sind weiterhin Desinfektionseinrichtungen an den Stallzugängen zu benutzen, Bestandserkrankungen oder erhöhte Tierverluste sind dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unverzüglich anzuzeigen. 

Änderung der Tierseuchenalllgemeinverfügung - Anordnung der Aufstallung von Geflügel in risikobasierten Gebieten vom 23. Oktober 2025

28.10.2025 
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