Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR in einer Mitteilung an die Geflügelhalter:innen und Veranstalter:innen von Geflügelausstellungen des Amtes Neustadt (Dosse) und der Stadt Kyritz am heutigen 30. November 2025 bekanntgegeben hat, entfallen mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 alle mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 festgelegten Maßnahmen.
Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Stallpflicht aufgrund des nach wie vor bestehenden Infektionsrisikos gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügung - Anordnung der Aufstallung von Geflügel in risikobasierten Gebieten (Aktenzeichen TS 39/39/2025) vom 23. Oktober 2025 in Verbindung mit der Änderung der Allgemeinverfügung (Aktenzeichen TS 39/39-01/2025) vom 28. Oktober 2025 im gesamten Gebiet des Landkreises OPR weiterhin gilt.