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Im Nachbarlandkreis Oberhavel in der Nähe der Ortschaft Kremmen war am 23. Oktober 2025 in einem Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die einzurichtende Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) erstreckte sich über die Kreisgrenze in den Landkreis OPR. Nun wird die in diesen Bereichen geltende Allgemeinverfügung aufgehoben.

Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR in einer Mitteilung an die Geflügelhalter:innen und Veranstalter:innen von Geflügelausstellungen der Gemeinde Fehrbellin, der Stadt Neuruppin und des Amtes Lindow (Mark) am heutigen 15. Dezember 2025 bekanntgegeben hat, entfallen mit Wirkung vom 16. Dezember 2025 alle mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025 festgelegten Maßnahmen.

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Stallpflicht aufgrund des nach wie vor bestehenden Infektionsrisikos gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügung - Anordnung der Aufstallung von Geflügel in risikobasierten Gebieten (Aktenzeichen TS 39/39/2025) vom 23. Oktober 2025 in Verbindung mit der Änderung der Allgemeinverfügung (Aktenzeichen TS 39/39-01/2025) vom 28. Oktober 2025 im gesamten Gebiet des Landkreises OPR weiterhin gilt.

15.12.2025 
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