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Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können Sie eine Ausnahmegenehmigung gültig für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (innerorts) beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot,
- in Bereichen mit Bewohnerparkregelung,
- bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus,
- ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten/-uhren.