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Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können Sie eine Ausnahmegenehmigung gültig für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (innerorts) beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • in Bereichen mit Bewohnerparkregelung,
  • bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus,
  • ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten/-uhren.
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