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Die Ausnahmegenehmigungen können nur für bestimmte Fahrzeuge erteilt werden. Der Antrag kann nur durch die Firma selbst gestellt werden, nicht durch einzelne Mitarbeiter. Die Fahrzeuge, für die die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, müssen auf die Firma als Fahrzeughalter zugelassen sein.

Die Ausnahmegenehmigung hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

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