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29.01.2026

Geflügelpest: Restriktionszonen für Bereiche von Wittstock/Dosse und Rheinsberg

Nach einem Geflügelpestausbruch in einem Geflügelbestand im benachbarten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, da sich die einzurichtenden Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) über die Kreisgrenze bis zu uns nach OPR erstrecken.

Die Allgemeinverfügung, die am morgigen Freitag, 30. Januar 2026, in Kraft tritt, richtet sich insbesondere an Geflügelhalter:innen und Veranstalter:innen von Geflügelausstellungen in Bereichen der Städte Wittstock/Dosse und Rheinsberg.

Die Schutzzone (früher Sperrbezirk) umfasst die Gemarkung Zempow der Stadt Wittstock/Dosse.

Zur Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) gehören die Gemarkungen Sewekow, Berlinchen, Dranse und Schweinrich der Stadt Wittstock/Dosse sowie die Gemarkungen Flecken Zechlin, Dorf Zechlin, Luhme und Zechlinerhütte der Stadt Rheinsberg.

In den genannten Zonen gelten bestimmte Vorschriften und Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern sollen und die der Allgemeinverfügung zu entnehmen sind. 

Weitere wichtige Hinweise enthält auch das Merkblatt über Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen.

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