Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen weiter einhalten!
Der jüngste Geflügelpestausbruch im Nachbarlandkreis Mecklenburgische Seenplatte hat gezeigt: Die Gefahr, dass sich das Influenzavirus auf Hausgeflügelbestände überträgt und damit großen Schaden anrichtet, ist bei weitem nicht gebannt. Deshalb wird an alle Geflügelhalter:innen appelliert, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten.
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen festzustellen. Das Aviäre Influenzavirus ist endemisch. Das bedeutet, dass es ganzjährig in der Wildvogelpopulation in Deutschland nachweisbar ist und damit eine Gefahr für Geflügelbestände darstellt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich Tierhalter:innen weiter an die vorgegebenen Schutzmaßnahmen halten.
Dazu gehört unter anderem, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, auch mit Blick auf freilaufende Haustiere. Ställe und Ausläufe der Geflügelhaltung sollten mindestens mit separatem Schuhwerk betreten werden, optimal ist beim Betreten auch das Tragen von Schutz- und Einwegkleidung. Der direkte und indirekte Kontakt des Geflügelbestands mit Wildvögeln sollte möglichst unterbunden werden. So sind beispielsweise gemeinsam genutzte Futterstellen im Freien mit einem hohen Risiko für einen solchen Kontakt verbunden. Deshalb ist Futter generell wildvogelsicher aufzubewahren.
Weitere Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen enthält das Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen innerhalb des Geflügelbestands sollte das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Veterinäramt) des Landkreises OPR schnellstmöglich informiert werden. Entweder per E-Mail an veterinaeramt@opr.de oder telefonisch unter 03391 / 688 - 3911.
Aber auch wer kein Geflügel hält, sollte weiter aufmerksam bleiben. Wer tote Wildvögel in der Natur, also etwa am Wegesrand oder auf dem Feld entdeckt, sollte sie dort belassen und nicht anfassen. Bei einer größeren Anzahl von aufgefundenen toten Tieren, bitte das Veterinäramt kontaktieren. Nach Prüfung des Sachverhalts wird dann entschieden, welche weiteren Schritte veranlasst werden. Derzeit kann es leider häufiger vorkommen, dass Wildvögel auch witterungsbedingt verenden und dabei kein Zusammenhang mit einer Virusinfektion besteht.
Bei lebenden Wildvögeln können Verhaltensauffälligkeiten, wie etwa Kreislaufen oder Kopfschiefhaltung, auf eine Erkrankung an der Aviären Influenza hindeuten. In solchen Fällen ist Abstand zu dem Tier zu halten und das Veterinäramt zu informieren.