Geflügelpestausbruch in einem Putenbestand in OPR
Im Bereich der Gemeinde Heiligengrabe ist in einem Putenbestand mit etwa 13.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR hat alle für einen solchen Fall vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet.
In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Erste Proben wurden vom bestandsbetreuenden Tierarzt genommen und in einem akkreditierten Privatlabor untersucht, in dem der spezifische Nachweis von aviärer Influenza erbracht wurde. Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wurde unverzüglich informiert und der Bestand wurde gesperrt.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und am 06. Februar 2026 das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden am 07. Februar 2026 durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest sind vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eingeleitet worden, dazu gehört auch die bereits erfolgte tierschutzgerechte Tötung der Tiere. Außerdem wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung durch den Landkreis angeordnet, die sich in Vorbereitung befindet. Die Allgemeinverfügung beinhaltet die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden derzeit noch festgelegt. Betroffene Geflügelhalter:innen werden über die erforderlichen Maßnahmen per Allgemeinverfügung informiert, die auf der Webseite des Landkreises OPR veröffentlicht wird.
Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.
Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg handelt es sich um den 18. Geflügelpestausbruch in einem Nutzgeflügelbestand seit Herbst 2025.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.
Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums:
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/