Aufstallungspflicht im Landkreis OPR bei größeren Geflügelhaltungen
Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung und der damit verbundenen Aufstallungspflicht soll der Kontakt des gehaltenen Geflügels mit Wildvölgeln verhindert werden, die möglicherweise mit dem Geflügelpesterreger infiziert sind. Ausnahmen können nur schriftlich beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR beantragt werden. Zum Geflügel gehören Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wacheln, Enten und Gänse.
Die Präventionsmaßnahme erfolgt im Zuge des immer noch erhöhten Infektionsrisikos im Landkreis OPR. Erst in diesem Monat war ein Putenmastbetrieb mit etwa 13.500 Tieren in der Gemeinde Heiligengrabe von einem Geflügelpestausbruch betroffen. Von September 2025 bis zum jetzigen Zeitpunkt kam es im gesamten Land Brandenburg zur Feststellung von 18 Geflügelpestausbrüchen im Bereich der Geflügelhaltung. Stichprobenartige Untersuchungen haben auch weiterhin im Jahr 2026 den Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 in der Wildvogelpopulation bestätigt.
Neben der jetzt erfolgten Aufstallungsmaßnahme für größere Geflügelhaltungen bleiben alle Geflügelhalter:innen im Landkreis OPR aufgerufen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen strikt einzuhalten. Hinweise dazu enthält ein entsprechendes Informationsblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts.