Geflügelpest-Schutzzone im Bereich Wittstock/Dosse wird aufgehoben
Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft festgelegte Schutzzone (=Sperrbezirk) und die damit verbundenen Maßnahmen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Januar 2026 werden für die Gemarkung Zempow im Bereich der Stadt Wittstock/Dosse aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 21. Februar 2026 in Kraft.
Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in seiner heute veröffentlichten Allgemeinverfügung weiter mitteilt, bleiben die festgelegten Maßnahmen für die Überwachungszone (=Beobachtungsgebiet) in der bisherigen Schutzzone aber weiter bestehen.
Die genauen Abgrenzungen der Zonen sind in einer Karte unter folgendem Link zu finden: https://www.o-p-r.info/oprmb3/application/tierseuchen
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Januar 2026, die sich an Geflügelhalter:innen und Veranstalter:innen von Geflügelschauen in Bereichen der Städte Wittstock/Dosse und Rheinsberg richtet, war nach einem Geflügelpestausbruch im Nachbarlandkreis Mecklenburgische Seenplatte angeordnet worden.
Die Allgemeinverfügungen TS 39/25/2026 (Geflügelpestausbruch im Bereich der Gemeinde Heiligengrabe) und TS 39/39/2026 (Aufstallungspflicht für Betriebe im gesamten Landkreis OPR mit mehr als 5.000 Stück Geflügel) behalten unverändert ihre Gültigkeit.