Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Neuruppin und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gesucht
Aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Neuruppin sowie am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam sucht der Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in der neuen Wahlperiode bis 2031 widmen möchten.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken beim Sozialgericht Neuruppin in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten und des Asylbewerberleistungsgesetzes mit, im Landessozialgericht in den entsprechenden Senaten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz in Potsdam hat, ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Berliner und Brandenburger Sozialgerichte.
Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen die in ihrem täglichen, beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Gerichtsverhandlungen einbringen und damit die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter sinnvoll ergänzen.
Voraussetzungen zur Berufung sind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 25. Lebensjahres für das Sozialgericht sowie die Vollendung des 30. Lebensjahres für das Landessozialgericht. Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzen. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Weiterhin können Bedienstete von Landkreisen und kreisfreien Städten nicht zu ehrenamtlichen Richtern in den genannten Kammern oder Senaten berufen werden, weil dort über Streitigkeiten aus dem Arbeitsgebiet der Landkreise und kreisfreien Städte entschieden wird.
Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular bis zum 20.03.2026 an den
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Referat Recht, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin
oder per E-Mail an
Das Bewerbungsformular finden Sie als PDF-Dokument zum Ausdrucken hier.
Wir können Ihnen das Formular auch gern zuschicken.
Bitte geben Sie an, ob Sie die Tätigkeit am Sozialgericht Neuruppin oder am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausüben möchten.
Telefonische Nachfragen können Sie unter 03391/688-3005 an das Referat Recht des Landkreises richten.
Aus den eingereichten Bewerbungen stellt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl zusammen, über die der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im April 2026 befinden wird. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden dann durch den Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berufen.