Die Aufhebung der Schutzzone tritt am Tag nach der Veröffentlichtung der Allgemeinverfügung, also am Sonntag, 8. März 2026, in Kraft.
Gleichzeitig weist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ausdrücklich darauf hin, dass die in der Tierseuchenverfügung vom 9. Februar 2026 für die Überwachungszone festgelegten Maßnahmen in der aufgehobenen Schutzzone weiter gelten.
Die genauen Abgrenzungen der beiden Zonen (Schutz- bzw. Überwachungszone) können auf einer Karte unter nachfolgendem Link eingesehen werden: