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Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der die nach einem Geflügelpestausbruch im Bereich der Gemeinde Heiligengrabe eingerichtete Schutzzone und die damit verbundenen Maßnahmen aufgehoben werden. Die Schutzzone betrifft einen 3-km-Radius-Kreis um die Ortschaft Heiligengrabe und die Ortschaft Blandikow.

Die Aufhebung der Schutzzone tritt am Tag nach der Veröffentlichtung der Allgemeinverfügung, also am Sonntag, 8. März 2026, in Kraft.

Gleichzeitig weist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ausdrücklich darauf hin, dass die in der Tierseuchenverfügung vom 9. Februar 2026 für die Überwachungszone festgelegten Maßnahmen in der aufgehobenen Schutzzone weiter gelten.

Die genauen Abgrenzungen der beiden Zonen (Schutz- bzw. Überwachungszone) können auf einer Karte unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

https://www.o-p-r.info/oprmb3/application/tierseuchen

07.03.2026 
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