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11.03.2026

Geflügelpest: Restriktionszone für Bereiche von Rheinsberg

Nach einem Geflügelpestausbruch in einem Geflügelbestand im benachbarten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, da sich die einzurichtende Restriktionszone (in diesem Fall: Überwachungszone) über die Kreisgrenze bis zu uns nach OPR erstreckt.

Die Allgemeinverfügung, die am morgigen Donnerstag, 12. März 2026, in Kraft tritt, richtet sich insbesondere an Geflügelhalter:innen und Veranstalter:innen von Geflügelausstellungen in Ortsteilen der Stadt Rheinsberg.

Zur Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) gehören die Gemarkungen Großzerlang und Kleinzerlang der Stadt Rheinsberg.

In der genannten Zone gelten bestimmte Vorschriften und Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern sollen und die der Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.

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