Näheres ist der veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung vom 16. März 2026 zu entnehmen.
Die beiden Restriktionszonen waren nach der amtlichen Feststellung eines Geflügelpestausbruchs in einem Bestand in der Ortschaft Heiligengrabe am 6. Februar 2026 eingerichtet worden.
Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang:
Die Allgemeinverfügung TS 39/39/2026 (Aufstallung bei Beständen mit mehr als 5.000 Stück Geflügel) bleibt von der Aufhebung der Restriktionszonen unberührt und ist weiterhin gültig. Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung TS 39/45/2026, die nach einem Geflügelpestausbruch im Nachbarlandkreis Mecklenburgische Seenplatte/ Ortschaft Wesenberg in der vergangenen Woche veröffentlicht worden war.