Geflügelpest: Aufhebung von Tierseuchenallgemeinverfügungen im Landkreis OPR
Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR mitteilt, wird die Überwachungszone und damit die Tierseuchenallgemeinverfügung TS 39/45/2026 mit Wirkung vom Sonnabend, 11. April 2026, aufgehoben.
Gleiches gilt für die Tierseuchenallgemeinverfügung TS 39/39/2026. Die darin festgelegte Aufstallung von Geflügel richtete sich an alle Halter:innen mit Beständen ab 5.000 Stück Geflügel. Da im Landkreis OPR in den vergangenen zwei Wochen keine Fundorte mit Häufungen von HPAIV-infizierten Wildvögeln in der Nähe von größeren Geflügelfreihaltungen festgestellt wurden, kann auch diese Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 11. April 2026 aufgehoben werden.
Die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen müssen aber weiter eingehalten werden, um das Risiko eines Eintrags von Infektionen in Geflügelhaltungen zu minimieren.