Sprungziele
Seiteninhalt

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand in Wesenberg im Nachbarlandkreis Mecklenburgische Seenplatte am 11. März 2026 war in der Folge eine Überwachungszone eingerichtet worden, die sich auch in unseren Landkreis erstreckte. Betroffen waren die Gemarkungen Großzerlang und Kleinzerlang im Bereich der Stadt Rheinsberg. Nun erfolgt die Aufhebung.

Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR mitteilt, wird die Überwachungszone und damit die Tierseuchenallgemeinverfügung TS 39/45/2026 mit Wirkung vom Sonnabend, 11. April 2026, aufgehoben. 

Gleiches gilt für die Tierseuchenallgemeinverfügung TS 39/39/2026. Die darin festgelegte Aufstallung von Geflügel richtete sich an alle Halter:innen mit Beständen ab 5.000 Stück Geflügel. Da im Landkreis OPR in den vergangenen zwei Wochen keine Fundorte mit Häufungen von HPAIV-infizierten Wildvögeln in der Nähe von größeren Geflügelfreihaltungen festgestellt wurden, kann auch diese Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 11. April 2026 aufgehoben werden.

Die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen müssen aber weiter eingehalten werden, um das Risiko eines Eintrags von Infektionen in Geflügelhaltungen zu minimieren.

10.04.2026 
Seite zurück Nach oben