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Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um die Betreuungssituation in der Kita "Waldzwerge" in Dorf Zechlin und um mögliche Kita-Plätze für Kinder aus dem Übergangswohnheim für geflüchtete Menschen in Flecken Zechlin sieht sich der Landkreis OPR veranlasst, den Sachverhalt zu klären und Fehldarstellungen entgegenzutreten.

Nach vorliegenden Informationen sind in der Kita "Waldzwerge" im Rheinsberger Ortsteil Dorf Zechlin derzeit 20 Plätze belegt. 15 freie Plätze stehen tatsächlich zur Verfügung.

Für die Aufnahme von Kindern, die Vergabe der Plätze sowie das Anmeldeverfahren ist nach § 12 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) die Stadt Rheinsberg als örtlich zuständige Kommune verantwortlich. Die Besetzung dieser Plätze und das Anmeldeverfahren obliegen der Stadt Rheinsberg als Einrichtungsträger der Einrichtung.

Die Stadt Rheinsberg ist zugleich kommunaler Träger der Kita "Waldzwerge". In dieser Eigenschaft entscheidet sie allein über Personalangelegenheiten. Stundenreduzierungen, Sozialauswahl oder Kündigungen von Erzieherinnen und Erziehern fallen unter die Trägerautonomie und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Stadt Rheinsberg.

Sofern sich Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Kindeswohls durch personelle Unterbesetzung verdichten sollten und entsprechende Meldungen beim Landkreis OPR eingehen, wird der Landkreis das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als zuständige Betriebserlaubnisbehörde einbeziehen.

15.04.2026 
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