Newcastle-Krankheit: Tierseuchenallgemeinverfügung mit Ausstellungsverbot und Verlustratenmeldung
Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR hat auf Grundlage der Geflügelpestverordnung eine Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht, die am 4. Mai 2026 in Kraft tritt und die in Bezug auf die Newcastle Disease (ND) erforderliche Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen enthält.
Seit Februar 2026 wurden in Geflügelhaltungen im Land Brandenburg mehrere Ausbrüche der Newcastle Disease (ND) amtlich festgestellt. Sowohl Kleinsthaltungen als auch Bestände mit großen Tierzahlen sind von der Geflügelkrankheit betroffen. Derzeit sind bereits 3,5 Millionen Tiere getötet worden. Insbesondere Bestände mit Jungtieren zeigten eine deutliche Klinik und erhöhte Verluste, da noch keine ausreichende Immunantwort aufgebaut werden konnte. Auch Legehennen zeigten eine zurückgehende bis ausbleibende Legeleistung. Im Landkreis Prignitz trat ein Fall bei gehaltenen Tauben, jedoch mit dem Virustyp PPMV-1, auf.
Aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit und Infektiosität verursachte die Newcastle Disease mit dem Genotyp VII innerhalb kurzer Zeit einen sehr hohen Schaden. Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers in weitere Hausgeflügelbestände und deren Auswirkungen sind die angeordneten Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen aus der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 4. Mai 2026 anzuwenden.
Zu diesen gehört, dass ab sofort Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben (insbesondere Taubenauflässe) im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin verboten sind.
Außerdem sind Geflügelhalter:innen ab sofort verpflichtet mit einer Verlustrate in ihrem Bestand innerhalb von 24 Stunden von:
• drei Prozent bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
• einem Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder
• einer auffälligen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme
diesen Umstand unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unter folgenden Kontaktdaten per E-Mail an veterinaeramt@opr.de oder telefonisch an 03391/ 688 3911 oder 3901 zu melden.
Die Anordnungen des Ausstellungsverbotes von Geflügel und die Meldung an das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft bei der Überschreitung bestimmter täglicher Mortalitätsraten im Geflügelbestand stellen sich als verhältnismäßig dar. Sie sind dazu geeignet, den Kontakt zwischen Tieren aus verschiedenen Beständen zu minimieren. Die gesenkte Schwelle der Meldung der täglichen Mortalitätsraten dient der frühzeitigen Erkennung von Infektionsgeschehen und ist unerlässlich für eine effektive Seuchenprävention.