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Am Freitag, den 1. Mai 2026, wurde in einem Waldstück bei Flecken Zechlin eine männliche Leiche aufgefunden. Die Identität der Person ist bisher nicht eindeutig geklärt. Die zuständige Polizeipressestelle hat mitgeteilt, dass es sich möglicherweise um einen seit Anfang Januar 2026 vermissten Bewohner des Übergangswohnheims in Flecken Zechlin handeln könnte. Die Untersuchungsergebnisse stehen noch aus. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beobachtet die aktuelle Diskussion in sozialen Netzwerken und die damit verbundenen unbelegten Behauptungen mit großer Sorge. Es ist schlimm und eine Tragödie, wenn ein Mensch stirbt - vor allem für dessen Familie. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass in dieser schwierigen Situation unsachliche und nicht verifizierte Aussagen verbreitet werden, die sowohl den Verstorbenen als auch dessen Angehörige in unangemessener Weise belasten und diesen zum Gegenstand von durchsichtigen Kampagnen machen.

Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die Äußerungen des Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg als Frank Schwochow zu nennen. Frank Schwochow behauptete in sozialen Medien und in einer im Namen der Stadt Rheinsberg versandten E-Mail an den Landrat, die gefundene Person sei der vermisste Ukrainer. Diese Aussage entspricht nicht dem aktuellen Ermittlungsstand der Polizei, da die Identität der Leiche noch nicht bestätigt ist. Zudem berichtete Herr Schwochow bereits erstmalig Anfang März 2026 von einer Person, die er angeblich auf einer Jagdkanzel im Wald gesehen habe und stellte zum damaligen Zeitpunkt einen Zusammenhang zu dem seit Januar vermissten Ukrainer in den Sozialen Medien her. Diese Aussage wurde von ihm selbst dann später widersprüchlich korrigiert. Die Polizei hat bis heute keine Kenntnis von einer solchen Person und der von Frank Schwochow genannte Name lässt gerade keinen Schluss dahingehend zu, dass es sich um einen Bewohner des Übergangswohnheims gehandelt haben kann.

Darüber hinaus verbreitete Frank Schwochow in sozialen Medien und in seiner E-Mail weitere unbelegte Geschichten, wie z. B. die Behauptung, ein ukrainischer Heimbewohner habe an einer Bushaltestelle übernachtet. Auch diese Aussagen können nicht bestätigt werden und wurden weder an den Rettungsdienst noch die Polizei gemeldet. Wörtlich heißt es in dieser E-Mail: "Es muss aufhören, dass durch Sie behauptet und in Zweifel gezogen wird, das es einen Ukrainer auf der Jagdkanzel bei Flecken Zechlin gegeben hat. Es muss aufhören, dass Sie behaupten, das ein Deutscher zwei Tage lang in der Bushaltestelle an der Wallitzer Kreuzung auf den Bus gewartet hat. Es war ein ukrainischer Heimbewohner aus dem Asylheim Flecken Zechlin, der dort zwei Tage und Nächte geschlafen hat.“

Die Stadt Rheinsberg ist als örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Abwehr von Gefahren in ihrem Gebiet verantwortlich (§ 4 Abs. 1 Brandenburgisches Ordnungsbehördengesetz). Herr Frank Rudi Schwochow hätte als Bürgermeister der Stadt Rheinsberg seine Pflichten als Ordnungsbehörde wahrnehmen und erforderlichenfalls die Unterstützung der Polizei anfordern müssen, anderenfalls könnte durch das Nichthandeln eine unterlassene Hilfeleistung zu sehen sein. Statt tätig zu werden, sind Videos erstellt und Posts als Frank Schwochow verfasst worden, obwohl er an anderer Stelle als Bürgermeister zum gleichen Sachverhalt lediglich medial in Erscheinung getreten ist, jedoch den sich aus seinen eigenen Schilderungen ergebenden Pflichten offenbar nicht nachgekommen ist.

Im vorliegenden Fall hätte Herr Schwochow als zuständige Ordnungsbehörde zunächst selbst aktiv werden können und müssen. Erst wenn diese zuständige Ordnungsbehörde Stadt Rheinsberg nicht rechtzeitig selbst handeln kann oder eine unmittelbare Gefahr vorliegt, hätte im Rahmen der Eilzuständigkeit die Polizei tätig werden können (§ 2 Brandenburgisches Polizeigesetz). 

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin distanziert sich ausdrücklich von den unbelegten Behauptungen und fordert alle Beteiligten auf, verantwortungsvoll mit dem aktuellen Informationsstand umzugehen. Die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen schadet nicht nur dem Ansehen der Verwaltung, sondern vor allem den Angehörigen des Verstorbenen. Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, keine Gerüchte zu verbreiten und sich ausschließlich an offizielle Informationen zu halten. Die Polizei und die zuständigen Ermittlungsbehörden arbeiten an der Aufklärung des Falls.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin drückt den Angehörigen des Verstorbenen sein aufrichtiges Beileid aus. Der Verlust eines Menschen ist tragisch und wir stehen in dieser schweren Zeit an der Seite der Familie. Heute findet um 15.00 eine Andacht im Übergangswohnheim statt, diese soll auch genutzt werden um dem Verstorbenen zu Gedenken. Eine kurzfristige Einladung hierzu wurde seitens des Bürgermeisters aus Zeitgründen abgelehnt.

05.05.2026 
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