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02.06.2026

Kommunalaufsicht ordnet Beseitigung illegaler Abfallablagerungen auf städtischem Grundstück in Rheinsberg an

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat gegenüber der Stadt Rheinsberg eine aufsichtsrechtliche Anordnung erlassen. Hintergrund sind umfangreiche Abfallablagerungen auf einem städtischen Grundstück im Damaschkeweg, die trotz behördlicher Hinweise und wiederholter Aufforderungen bislang nicht beseitigt wurden.

Auf dem Grundstück lagern seit geraumer Zeit große Mengen unterschiedlichster Abfälle, darunter Baumischabfälle, Sperrmüll, Elektrogeräte, Kfz-Teile sowie gefährliche Abfälle wie Dämmmaterialien und Altöl. Nach den Feststellungen der Umweltfachbehörde besteht damit eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie für die Umwelt. Die Stadt Rheinsberg ist als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet, die dort befindlichen Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen. Dieser Verpflichtung ist sie bislang nicht nachgekommen. Die Kommunalaufsicht sieht daher eine Verletzung gesetzlicher Pflichten der Stadt und hat ein Einschreiten für erforderlich gehalten.

Die Kommunalaufsicht betont, dass die Pflicht zur Abfallbeseitigung dem Schutz wichtiger Rechtsgüter wie der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung dient, insbesondere der unmittelbar betroffenen Nachbarschaft. Gerade bei gefährlichen Abfällen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, rechtswidrige Zustände unverzüglich zu beseitigen.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat die Stadt Rheinsberg daher angewiesen, sämtliche auf den Grundstücken lagernden Abfälle innerhalb kurzer Frist nach Zustellung der Verfügung in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zu beseitigen. Die Entsorgung wird durch die Kommunalaufsicht begleitet und überwacht. Sollte die Stadt Rheinsberg der Anordnung nicht nachkommen, behält sich die Kommunalaufsicht vor, die Entsorgung im Wege einer Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt durchführen zu lassen.

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