Kreiswahlleiter informiert zur Ausübung des aktiven Wahlrechts zur Landratswahl am 7. Juni 2026
Im Vorfeld der Landratswahl am Sonntag, 7. Juni 2026, weist der Kreiswahlleiter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Maik Bredlow, darauf hin, dass Wahlberechtigte ihr Wahlrecht auch dann ausüben können, wenn ihnen ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegt oder diese verloren gegangen ist.
Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wahlberechtigtenverzeichnis. Die Identität kann im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments nachgewiesen werden. Die Wahllokale sind im Landkreis OPR am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus bittet der Kreiswahlleiter alle Briefwähler:innen, unverzüglich zu prüfen, ob ihnen ihre Briefwahlunterlagen zugegangen sind. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese jedoch bislang noch nicht erhalten hat, sollte unverzüglich Kontakt mit der für den Wohnort zuständigen Wahlbehörde (Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung) aufnehmen. Der Kreiswahlleiter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wahlscheine – von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen abgesehen – nur bis Freitag, 5. Juni 2026, 18 Uhr, beantragt und ausgestellt werden können. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, endet die Frist für diese Stichwahl am Freitag, 26. Juni 2026, um 18 Uhr. Zuständig für die Ausstellung von Wahlscheinen sind die jeweiligen Wahlbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter.
Um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können, sollten etwaige Probleme bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen umgehend mit der zuständigen Wahlbehörde geklärt werden.
Der Kreiswahlleiter erinnert abschließend daran, dass Wahlbriefe mit den Briefwahlunterlagen spätestens bis zum Wahltag am Sonntag, 7. Juni 2026, 18 Uhr, in der Kreisverwaltung, Virchowstraße 14–16 in 16816 Neuruppin, eingegangen sein müssen. Im Falle einer Stichwahl gilt dies entsprechend bis Sonntag, 28. Juni 2026, 18 Uhr. Die Wahlbriefe können bis zu diesen jeweiligen Zeitpunkten auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes in der Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, eingeworfen werden.