Kreiswahlleiter informiert zur Landratsstichwahl am 28. Juni 2026
Für die bevorstehende Landratsstichwahl, die – vorbehaltlich der Beschlussfassung des am 11. Juni 2026 zusammentretenden Kreiswahlausschusses – zwischen den Bewerbenden Torsten Arndt und Ralf Reinhardt am Sonntag, 28. Juni 2026, stattfinden wird, weist Kreiswahlleiter Maik Bredlow darauf hin, dass Wahlberechtigte ihr aktives Wahlrecht auch dann ausüben können, wenn ihnen ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht (mehr) vorliegt.
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte bereits bei der Teilnahme an der Landratshauptwahl am 7. Juni 2026 im Wahllokal abgegeben wurde. Entscheidend für die Teilnahme an der Stichwahl ist die Eintragung im Wahlberechtigtenverzeichnis. Die Identität kann im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments nachgewiesen werden. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigungskarte ist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts nicht erforderlich.
Darüber hinaus weist der Kreiswahlleiter darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bereits an der Landratshauptwahl am 7. Juni 2026 per Briefwahl teilgenommen haben, umgehend prüfen sollten, ob ihr damaliger Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen für eine mögliche Landratsstichwahl umfasst.
Je nach Antragstellung wurden die Briefwahlunterlagen möglicherweise ausschließlich für die Hauptwahl beantragt und daher auch nur für diesen Wahlgang versandt. Wähler:innen, die sich diesbezüglich unsicher sind, sollten sich möglichst bis zum 11. Juni 2026 mit der für den Wohnort zuständigen Wahlbehörde bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung in Verbindung setzen. Auf diese Weise kann rechtzeitig vor dem Beginn der Briefwahl zur Landratsstichwahl geklärt werden, ob für diesen Wahlgang ein weiterer Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins erforderlich ist. Wahlberechtigte, die im Rahmen der Landratsstichwahl erstmalig per Briefwahl teilnehmen möchten, sollten ihren Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ebenfalls möglichst bis zum 11. Juni 2026 bei der für ihren Wohnort zuständigen Wahlbehörde stellen.
Die Briefwahl für die Landratsstichwahl soll am 16. Juni 2026 beginnen. Die Wahlbriefe mit den Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag am Sonntag, 28. Juni 2026, 18 Uhr, in der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, eingehen. Die Wahlbriefe können bis zu diesem Zeitpunkt auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes in der Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, eingeworfen werden.
Angesichts einer vergleichsweise kurzen Briefwahlzeit ruft der Kreiswahlleiter alle Wähler:innen, die die Möglichkeit einer Briefwahl nutzen möchten dazu auf, die Briefwahlunterlagen nach Zugang schnellstmöglich auszufüllen und den Wahlbrief unverzüglich an die auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckte Adresse zu übersenden.