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Am Sonntag, 28. Juni 2026, wird es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu einer Landratsstichwahl zwischen den beiden Bewerbenden Torsten Arndt und Ralf Reinhardt kommen. Im Nachfolgenden beantwortet Kreiswahlleiter Maik Bredlow Fragen, die bisher am häufigsten in Zusammenhang mit der Landratsstichwahl gestellt wurden.

Wann findet die Landratsstichwahl im Landkreis Ostprignitz-Ruppin genau statt?

Die Landratsstichwahl findet nach einem Beschluss des Kreiswahlausschusses am Sonntag, 28. Juni 2026, statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigungskarte (mehr). Kann ich dennoch an der Landratsstichwahl am 28. Juni 2026 teilnehmen?

Ja, eine Teilnahme an der Landratsstichwahl ist auch ohne Vorlage einer Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Entscheidend ist die Eintragung im Wahlberechtigungsverzeichnis. Die Identität kann im Wahllokal durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments nachgewiesen werden.

Ich möchte an der Landratsstichwahl per Briefwahl teilnehmen. Was muss ich tun?

Wahlberechtigte, die bereits an der Landratshauptwahl am 07. Juni 2026 per Briefwahl teilgenommen haben, sollten prüfen, ob sie mit ihrem damaligen Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen auch eine Zusendung für eine mögliche Landratsstichwahl beantragt haben. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen ohne weiteren Antrag zugesandt. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte sich umgehend mit der für den Wohnort zuständigen Wahlbehörde bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung in Verbindung setzen. Bei der Wahlbehörde kann geklärt werden, ob für die Teilnahme an der Landratsstichwahl per Briefwahl ein erneuter Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins erforderlich ist. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 26. Juni 2026, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde angefordert werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die an dieser Wahl erstmalig per Briefwahl teilnehmen möchten. Die Briefwahl für die Landratsstichwahl beginnt am Dienstag, 16. Juni 2026.

Bis wann müssen die Wahlbriefe mit den Briefwahlunterlagen bei der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin eingehen?

Die Wahlbriefe mit den Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag am Sonntag, 28. Juni 2026, 18.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, eingehen. Die Wahlbriefe können bis zu diesem Zeitpunkt auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes in der Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin, eingeworfen werden.

Angesichts einer vergleichsweise kurzen Briefwahlzeit ruft der Kreiswahlleiter alle Wähler:innen, die die Möglichkeit einer Briefwahl nutzen möchten, dazu auf, die Briefwahlunterlagen nach Zugang schnellstmöglich auszufüllen und den Wahlbrief unverzüglich an die auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckte Adresse zu übersenden.

Ich habe weitere Fragen zur Landratsstichwahl am 28. Juni 2026. An wen kann ich mich wenden?

Für alle Fragen und Auskünfte rund um die Landratsstichwahl am 28. Juni 2026 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin steht der Kreiswahlleiter zu den allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin zur Verfügung. Telefonisch ist Maik Bredlow unter 03391 / 688 – 3022 erreichbar oder per E-Mail an: maik.bredlow@opr.de.

12.06.2026 
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