Ansprechpartner für Bienenwanderungen im Landkreis OPR
Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR mitteilt, konnte ein neuer Wanderobmann für diese Aufgabe gewonnen werden. Neben der Registrierung der Bienenwanderung muss bei den Wanderobmännern auch – sofern erforderlich – im Regelfall einen Monat vor Verbringen der Völker ihre auf sie ausgestellte und gültige Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Die amtlich beauftragten Wanderobmänner im Landkreis OPR:
Peter Franz, Tel. 01520 / 5314 980
Udo Lindemann, Tel. 0162 / 9013 282
Christian Hein, Tel. 01520 / 1512 765
Weitere Informationen gibt es hier: Anmeldung einer Bienenwanderung.