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Wer mit seinen Bienenvölkern umherziehen möchte, muss zum einen den temorären Standort mit den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen vorher abklären und zum anderen die Wanderung (im Regelfall bis zum 1. April des betreffenden Jahres) beim amtlich bestellten Wanderobmann des Landkreises registrieren lassen. In OPR gibt es inzwischen drei Wanderobmänner. 

Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR mitteilt, konnte ein neuer Wanderobmann für diese Aufgabe gewonnen werden. Neben der Registrierung der Bienenwanderung muss bei den Wanderobmännern auch – sofern erforderlich – im Regelfall einen Monat vor Verbringen der Völker ihre auf sie ausgestellte und gültige Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Die amtlich beauftragten Wanderobmänner im Landkreis OPR:

Peter Franz, Tel. 01520 / 5314 980
Udo Lindemann, Tel. 0162 / 9013 282
Christian Hein, Tel. 01520 / 1512 765

Weitere Informationen gibt es hier: Anmeldung einer Bienenwanderung.

15.06.2026 
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