Wie das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR mitteilt, konnte ein neuer Wanderobmann für diese Aufgabe gewonnen werden. Neben der Registrierung der Bienenwanderung muss bei den Wanderobmännern auch – sofern erforderlich – im Regelfall einen Monat vor Verbringen der Völker ihre auf sie ausgestellte und gültige Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Die amtlich beauftragten Wanderobmänner im Landkreis OPR:
Peter Franz, Tel. 01520 / 5314 980
Udo Lindemann, Tel. 0162 / 9013 282
Christian Hein, Tel. 01520 / 1512 765
Weitere Informationen gibt es hier: Anmeldung einer Bienenwanderung.