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Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat bei ihrer jüngsten Sitzung in Kyritz den 2. Entwurf des Regionalplans Prignitz-Oberhavel – Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung 2024" gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen. Die Regionale Planungsstelle wurde beauftragt, das erneute Beteiligungsverfahren und die öffentliche Auslegung vorzubereiten.

Wie die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel mitteilt, kommt die Region dem Ziel näher, den Ausbau der Windkraft ausschließlich in festgelegten Vorranggebieten zuzulassen. Die Regionalversammlung, bestehend aus Vertreter:innen aller betroffenen Kommunen der Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel, hat bei der Sitzung am 15. Juni 2026 den 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplans "Windenergienutzung 2024" beschlossen.

Im überarbeiteten Plan sind die Vorranggebiete "Sommerfeld-Neuendorf" im Landkreis Oberhavel und "Seetz-Mankmuß" in der Prignitz nicht mehr enthalten. Diese vorgenommenen Änderungen werden nun öffentlich ausgelegt. Nicht beschlossen wurde, die bestehende Planung noch einmal grundlegend zu überarbeiten, um bestehende Windkraftanlagen in das vom Bund ausgerufene erste Flächenziel von aktuell 1,8 Prozent einzubeziehen.

"Ich verstehe die Forderung und unterstütze es grundsätzlich, bestehende Windkraftanlagen in das Flächenziel für unsere Region anzurechnen", sagt der Vorsitzende der Regionalversammlung, Oberhavels Landrat Alexander Tönnies. "Rechtlich wären wir damit heute aber noch nicht auf der sicheren Seite. Uns läuft zur Erreichung des 1,8-Prozent-Flächenziels die Zeit davon. In erster Linie sind wir in der Pflicht, den drohenden Wildwuchs nach Ablauf des Landesmoratoriums am 31. Januar 2027 zu verhindern. Am 31. Dezember 2027 läuft außerdem die bundesgesetzliche Übergangsfrist aus, was ohne gültigen regionalen Windplan eine erweiterte Privilegierung von Windkraftanlagen bedeuten würde. Deshalb müssen wir unseren Regionalplan jetzt absichern und ihn nach der Auslegung schnell beschließen. Die Regionalräte haben deshalb dem Plan zugestimmt. So gelingt uns die Sicherung vieler unbebauter Gebiete. Wir werden dennoch weiter daran arbeiten, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen."

Die Regionale Planungsgemeinschaft stellt deshalb schon jetzt die Weichen für die Fortschreibung des Regionalplans nach seinem Inkrafttreten. In diesem Zusammenhang begrüßt sie die Gesetzesinitiative von Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach, die regeln soll, wie die Windkraftplanung nach 2027 verlässlich weitergeführt wird. Hier wird in Aussicht gestellt, dass bestehende Windkraftanlagen beim nächsten erweiterten Flächengesamtziel von 2,2 Prozent bis Ende 2032 stärker berücksichtigt werden können. "Das ist unsere Chance, die Forderungen der Bürgerinitiativen im nächsten Schritt zu erfüllen. Ich bin zuversichtlich und danke Staatssekretär Volker-Gerd Westphal vom Brandenburger Infrastrukturministerium, der während der Regionalversammlung sehr deutlich gemacht hat, dass die Landesregierung die Fehler der Vergangenheit korrigieren will. Darauf setzen wir", so der Vorsitzende der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel.

Die Regionalversammlung hat den Beratenden Ausschuss für Planungsarbeit beauftragt zu prüfen, inwieweit bestehende Windenergieanlagen in Zukunft berücksichtigt und damit schon ausgewiesene Vorranggebiete, auf denen bisher keine Windräder stehen, aus dem Regionalplan gestrichen werden können.

Hintergrund:

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt, damit Bürger:innen, Kommunen, Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange die geänderten Teile der Unterlagen erneut einsehen und in Bezug auf diese Änderungen Stellung nehmen können. Nach Abschluss der Beteiligung wird der Satzungsentwurf erarbeitet, erneut der Regionalversammlung zur abschließenden Beschlussfassung und der Gemeinsamen Landesplanung zur Genehmigung vorgelegt.

Mit dem Regionalplan werden in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Insgesamt sollen laut Bundesvorgaben mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Repowering-Vorhaben, also der Austausch älterer Anlagen gegen leistungsstärkere Modelle, bleiben aber bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer eigenen Bauleitplanung zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen.

Weitere Informationen auf der Webseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel

22.06.2026 
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