Großes Interesse an Registrierung als Nachbarschaftshelfer:in im Land Brandenburg
Sie helfen pflegebedürftigen Menschen im Alltag, gehen für sie einkaufen, begleiten sie bei Arztterminen oder lesen ihnen vor – ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer:innen sind im Land Brandenburg seit Ende 2025 als sogenannte "alltagsunterstützende Angebote" gemäß § 45a SGB XI anerkannt. Und das Interesse daran ist nach Angaben des Landes groß.
Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt mitgeteilt hat, haben sich im Land Brandenburg ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelung bereits 665 Personen als Nachbarschaftshelfer:innen registrieren lassen, davon 38 im Landkreis OPR.
Durch die Anerkennung als "alltagsunterstützendes Angebot" ist es pflegebedürftigen Personen möglich, den ehrenamtlichen Einsatz finanziell zu honorieren und dafür den monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro zu nutzen. Auf diesen haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben.
Wer im Landkreis OPR Nachbarschaftshelfer:in werden möchte, kann sich gerne bei Fragen und Auskünften, beispielsweise zu notwendigen Schulungen, an den zuständigen Servicepunkt wenden. Ansprechpartnerin beim Team Sozialmanagement des Landkreises OPR ist Kerstin Matthes, Tel. 03391 / 688 -5039, E-Mail an kerstin.matthes@opr.de
Darüber hinaus gibt es ausführliche Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Brandenburg auf dieser Webseite.