Tierseuchenallgemeinverfügung zur Newcastle-Krankheit wird aufgehoben
Inzwischen sind die Fallzahlen in Europa als auch in Deutschland bei Geflügel im Vergleich zum Vormonat rückläufig. Aus diesem Grund kann die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 4. Mai 2026 aufgehoben werden.
Dennoch sind Geflügelhalter:innen weiter angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter:innen von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Virus-Ein- oder Austrags senken. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen im Bereich des Geflügels gelegt werden.
Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts.