Faulbrut bei Bienen: Sperrbezirk für Bereiche der Stadt Wittstock/Dosse
Die Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 8. Juli 2026, in Kraft tritt und sich an Bienenhalter:innen innerhalb des Sperrbezirks richtet, beinhaltet mehrere Vorschriften, die weitere Verbreitung der Bienenseuche verhindern sollen. So haben alle Bienenhalter:innen umgehend – sofern nicht schon erfolgt - die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl ihrer Bienenvölker sowie aller Standorte dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unter Telefon 03391 / 688 - 3911 oder 688 - 3954 bzw. per E-Mail an veterinaeramt@opr.de anzuzeigen.
Darüber hinaus sind alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich auf AFB amtlich untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen sind kostenfrei.
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig zur Verfütterung, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder am Bienenstand befinden, müssen an ihrem Standort bleiben.
Bei der AFB handelt es sich um eine ansteckende, wirtschaftlich bedeutende und anzeigepflichtige Erkrankung der Bienen. Die AFB wird nach den Bestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung staatlich bekämpft.
Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung des Landkreises OPR vom 7. Juli 2026 zu entnehmen.