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17.07.2026

Nachbarschaftshilfe in der Pflege: Entlastung im Alltag durch ehrenamtlichen Einsatz

Die Pflege und Unterstützung in den eigenen vier Wänden gewinnt im Land Brandenburg massiv an Bedeutung. Um Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar zu entlasten, wurde die organisierte Nachbarschaftshilfe in der Pflege offiziell anerkennungsfähig ausgestaltet. Was dabei zu beachten ist, wird nachfolgend erklärt.

Über das zentrale Informationsportal www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de wird ein Angebot koordiniert, das ehrenamtliches Engagement rechtlich absichert und finanziell fördert. Das Ziel: Menschen mit Pflegegrad ein langes, selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen und gleichzeitig Einsamkeit im Alter vorzubeugen. Die Nachbarschaftshilfe füllt die Lücke, die professionelle Pflegedienste zeitlich oft nicht abdecken können, und fördert den generationenübergreifenden Zusammenhalt direkt vor der Haustür. Das zentrale Portal bietet hierfür alle Termine, Formulare und eine Übersicht regionaler Anlaufstellen (Servicepunkte).

Was ist die Nachbarschaftshilfe Brandenburg?

In Brandenburg werden über 190.000 Menschen zu Hause gepflegt. Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die zur Herausforderung werden: der Wocheneinkauf, das Ausfüllen eines Antrags oder die Fahrt zum Arzt oder zur Ärztin. Hier setzt die offizielle Nachbarschaftshilfe an. Sie verbindet hilfsbedürftige Menschen mit engagierten Personen aus der unmittelbaren Umgebung. Es handelt sich um ein strukturiertes Ehrenamt, das vom Ministerium für Soziales gefördert und von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) koordiniert wird.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung?

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die in Brandenburg leben und offiziell einen Pflegegrad 1 bis 5 besitzen. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege muss hier keine vorherige Pflegezeit nachgewiesen werden – die Hilfe kann ab dem Tag der Einstufung in Anspruch genommen werden. Finanziert wird die Leistung über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Pflegebedürftigen stehen hierfür monatlich 131 Euro zur Verfügung, die zweckgebunden für diese Alltagshilfe genutzt werden können. Nicht verbrauchte Beträge sparen sich automatisch an.

Typische Beispiele für Nachbarschaftshilfe im Alltag:

  • Gemeinsame oder eigenständige Erledigung von Einkäufen
  • Begleitung bei Arztterminen, Behördengängen oder Spaziergängen
  • Unterstützung im Haushalt (lebensbereichsbezogen, keine Gartenarbeit)
  • Hilfe im Umgang mit digitalen Medien (Smartphone, Computer, Internet)
  • Gemeinsame Freizeitgestaltung (wie Vorlesen, Unterhaltungen oder Gesellschaftsspiele)

Wie wird man Nachbarschaftshelfer:in?

Um die Qualität und Sicherheit für beide Seiten zu gewährleisten, müssen interessierte Helfer:innen ein einfaches, kostenfreies Anerkennungsverfahren durchlaufen. Als Einzelperson schließt man sich dafür einem anerkannten Rahmenangebot an oder registriert sich über das zentrale Online-Portal:

  • Schulung absolvieren (Pflicht): Teilnahme an einer kostenfreien, 6-stündigen Schulung zu Grund- und Notfallwissen (online oder in Präsenz buchbar über das Portal). Wer eine passende berufliche Qualifikation oder einen Pflegekurs vorweisen kann, benötigt lediglich eine kurze 2-stündige Informationsveranstaltung.
  • Registrierung beim LASV: Nach der Schulung erfolgt die offizielle Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) über das Online-Portal.
  • Konditionen: Helfer dürfen maximal zwei pflegebedürftige Personen parallel unterstützen. Sie dürfen nicht bis zum zweiten Grad mit der Person verwandt sein und nicht in derselben häuslichen Gemeinschaft leben. Für den Einsatz erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 Euro pro Stunde, die direkt über die Pflegekasse abgerechnet wird.

Bei weiteren Fragen: 

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Ansprechpartnerin: Kerstin Matthes

Telefon: 03391 / 688 - 5039
E-Mail: kerstin.matthes@opr.de

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