Niedrigwasser: Vorübergehende Erleichterungen für Gütertransporte auf der Straße
Berlin und Brandenburg erleichtern wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage den Transport von Gütern auf der Straße. Beide Länder haben befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt. Auch das Samstagsfahrverbot nach der
Ferienreiseverordnung wird für die betroffenen Transporte ausgesetzt.
Binnenschifffahrtsstraßen transportiert werden und deren Beförderung durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist. Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.
Hintergrund sind die anhaltend sehr niedrigen Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen. Die Binnenschifffahrt ist dadurch erheblich beeinträchtigt. Güter, die wegen der eingeschränkten Schiffbarkeit nicht oder nur begrenzt auf dem Wasserweg transportiert werden können, müssen teilweise auf die Straße und die Schiene verlagert werden.
Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind von den Ausnahmen ausgenommen.
Die Ausnahmen sind ausdrücklich auf Transporte zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beschränkt.
Hintergrund:
Grundsätzlich gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern im gewerblichen Güterverkehr von 0 bis 22 Uhr. Die Ausnahmen werden auf Grundlage von § 46 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung erteilt; für das Samstagsfahrverbot gelten entsprechende Ausnahmen nach der Ferienreiseverordnung.