B 167 bei Neuruppin: Vollsperrung ab 19. Oktober 2026
Vor der Sperrung wird es vom 12. bis 18. Oktober 2026 laut der Mitteilung des Landesbetriebs eine Einbahnstraßenregelung im Baustellenbereich geben. Die B 167 ist dann nur in Richtung Autobahn-Anschlussstelle befahrbar. In dieser Zeit wird die Bordanlage vervollständigt sowie die Fahrbahnoberfläche abgefräst.
Vollsperrung der B 167 und weitere Maßnahmen
Die angekündigte Vollsperrung ist für die Zeit vom 19. bis zum 24. Oktober 2026 geplant, damit die neue Asphaltdecke eingebaut werden kann. Durch die Vollsperrung wird die Gesamtbauzeit nach Angaben des Landesbetriebs wesentlich verkürzt – ursprünglich war das Bauende erst für das Frühjahr 2027 geplant. Zudem kann mit der vollgesperrten Straße der neue Asphalt so nahezu fugenlos hergestellt werden, was wiederum die Qualität und Nutzungsdauer erhöhen soll.
Vom 24. bis zum 31. Oktober 2026 wird es voraussichtlich wieder eine Einbahnstraßenregelung geben. In dieser Zeit werden der Oberboden und die Stützwände hergestellt sowie Restarbeiten in den Seitenbereichen durchgeführt. Die B 167 ist dann nur in Richtung Anschlussstelle A 24 befahrbar. Ab voraussichtlich 2. November 2026 soll die Strecke dann wieder in beide Richtungen befahrbar sein.
Während der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr Richtung Neuruppin zunächst auf die Kreisstraße K 6808 nach Walsleben geführt. Anschließend verläuft die Umleitung auf der K 6807 über Kränzlin nach Neuruppin. Während der etwa einwöchigen Vollsperrung wird diese Umleitung auch in die entgegensetzte Richtung genutzt. Die Umleitungsstrecken werden vor Ort ausgeschildert. In der Zeit vom 12. Oktober bis voraussichtlich 13. November 2026 wird zusätzlich der einfahrende Verkehr der A 24 in Richtung Neuruppin schon ab der Anschlussstelle Neuruppin Süd abgeleitet. Eine Zufahrt über die Anschlussstelle Neuruppin ist in dieser Zeit nicht möglich.
Außerdem werden die Fahrbahn im Bereich des Autohofs saniert und Arbeiten am Geh- und Radweg durchgeführt. Voraussichtlich vom 2. November bis 30. November 2026 soll es dehsalb eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung im Bereich des Autohofs an der B 167 geben. In dieser Zeit werden Fräs- und Asphaltarbeiten durchgeführt, darüber hinaus wird die Deckschicht am gesamten Radweg vervollständigt. In diesem Zusammenhang wird der Verkehr zwischen der A 24 und dem Autohof halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt und durch eine mobile Ampel geregelt. Zudem ist in diesem Zeitraum die Abfahrt der Anschlussstelle Neuruppin aus Richtung Berlin kommend gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Anschlussstelle Neuruppin Süd.
Trotz punktueller Einschränkungen kann der Geh- und Radweg voraussichtlich ab 12. Oktober 2026 wieder vollständig genutzt werden.
Erreichbarkeit für Anwohnende und Gewerbetreibende
Während der Einbahnstraßenregelung erreichen Anwohner:innen ihre Wohnhäuser über die freigegebene Fahrtrichtung und die Umleitung. Während der Vollsperrung erfolgt die Zufahrt ausschließlich über die Bechliner Dorfstraße, die Straße Frisörstege und den Wendehammer der Dekra. Anlieger:innen im Bereich Bechliner Mühle werden für die Zeit der Vollsperrung gesondert informiert.
Der Autohof Bechlin bleibt erreichbar. Während der Vollsperrung kann der Autohof nur von der A24 über die Autobahnausfahrt erreicht werden. Wie der Landesbetrieb Straßenwesen weiter mitteilt, wurde die Verkehrsführung mit den Gewerbetreibenden vorab abgestimmt.
Der Landesbetrieb Straßenwesen bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.