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09.10.2026

Willkommen in OPR!

Bewegende Momente im Sitzungssaal der Kreisverwaltung an der Neuruppiner Virchowstraße: Im Rahmen einer Feierstunde erhielten am heutigen Donnerstag 14 Menschen - darunter zwei Kinder - aus neun Herkunftsländern aus den Händen von Landrat Ralf Reinhardt ihre Einbürgerungsurkunde. 

Sie sind nunmehr deutsche Staatsbürger:innen - mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind.

Für eine besonders festliche Stimmung sorgte ein Streichquartett der Kreismusikschule OPR: Sie spielten zur Einbürgerung nicht nur die deutsche Nationalhymne als Original-Streichquartett von Joseph Haydn sowie eine Strophe zum Mitsingen, sondern hatten auch die "Air" von Johann Sebastian Bach sowie eine beeindruckende Interpretation von "Viva la Vida" der Gruppe Coldplay und das mitreißende "Tico Tico No Fuba" von Zequinha De Abreu für die Feststunde vorbereitet.

Vor der Aushändigung der Dokumente bekannten sich dann die Neubürger.innen gemeinsam gemäß des § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum Grundgesetz mit folgenden Worten: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Die nun eingebürgerten und in OPR lebenden Menschen stammen ursprünglich aus Syrien, der Ukraine, von den Philippinen, aus Marokko, Georgien, Polen, dem Irak, der Slowakei und Rumänien. Insgesamt wurden in diesem Jahr in OPR schon rund 100 Menschen eingebürgert.

Landrat Ralf Reinhardt betonte in seiner Ansprache nicht nur die Bedeutung des Grundgesetzes als Fundament der deutschen Demokratie, welche vor allem für den Schutz der Menschenwürde und für individuelle Freiheit stehe. Er hob auch die kulturelle Vielfalt hervor, die mit den Neubürger:innen Einzug halte: „Einbürgerung heißt ja nicht die kulturellen Wurzeln aufzugeben. Sie bringen auch etwas mit aus ihren Herkunftsländern."

Nach der Übergabe der Einbürgerungsurkunden nutzten viele die Gelegenheit, um mit dem Landrat persönlich ins Gespräch zu kommen oder noch mit ihm ein Erinnerungsfoto an diesen besonderen Tag zu machen. Mit einem kleinen Imbiss klang die Feierstunde aus.

Zum Hintergrund

Die Einbürgerung ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem mehrere Behörden beteiligt sind und für das Gebühren anfallen. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Außerdem muss der Lebensunterhalt selbständig bestritten werden, man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein und muss die deutsche Sprache beherrschen. Es ist auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Die genauen Formalitäten werden bei einem ersten Beratungsgespräch mit den Einbürgerungswilligen in der Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis geklärt.

Landrat Ralf Reinhardt übergab in einer Feststunde 14 Menschen aus neun Nationen die Urkunden über die deutsche Staatsbürgerschaft. © LK OPR
Landrat Ralf Reinhardt übergab in einer Feststunde 14 Menschen aus neun Nationen die Urkunden über die deutsche Staatsbürgerschaft. © LK OPR

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