Einbahnstraßenregelung ab dem 26. Oktober 2026 auf der B 167 bei Neuruppin
Am Montag, 26. Oktober 2026, soll laut Landesbetrieb Straßenwesen nach der bisherigen Vollsperrung gegen 9 Uhr eine Einbahnstraßenregelung auf der B 167 eingerichtet werden. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 2. November 2026. Der einfahrende Verkehr der A 24 in RIchtung Neuruppin wird bis zum 13. November 2026 an der Anschlussstelle Neuruppin Süd abgeleitet. Darüber hinaus soll eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung im Bereich des Autohofs an der B 167 voraussichtlich vom 2. November bis zum 30. November 2026 erfolgen.
Geplant ist nach Angaben des Landesbetriebs weiterhin, die Gesamtmaßnahme bis Anfang Dezember 2026 fertigzustellen.
Die Gesamtmaßnahme umfasst umfangreiche Erneuerungen an der B 167 zwischen der Autobahnanschlussstelle A 24 und dem Ortseingang Neuruppin. Der etwa zwei Kilometer lange Streckenabschnitt weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die Arbeiten begannen Ende Juli 2026.
In der ersten Bauphase wurde der Geh- und Radweg entlang der B 167 vom Autohof Bechlin bis zum Ortseingang Neuruppin saniert und verbreitert. Zudem wurden Anpassungen zu den Anliegergrundstücken vorgenommen und Leitungen verlegt.