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Für die Amtshandlung erheben wir Gebühren nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO). Diese werden nach dem Gebührenverzeichnis in Abhängigkeit von der zur Beantwortung gestellten Frage zu einem konkreten Bauvorhaben bestimmt. Die Gebühr für die Beantwortung einzelner Fragen beträgt:
- zu einem konkreten Bauvorhaben hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale einer Vorschrift der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), einer Vorschrift auf Grund der BbgBO oder einer fachgesetzlichen Vorschrift - nach § 2 Absatz 5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis Tarifstelle 1.7.1 der Anlage 1 zur BbgBauGebO eine Zeitgebühr in Höhe von 97,00 Euro je angefangener Stunde.
- zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - nach § 2 Absatz 5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis Tarifstelle 1.7.2 der Anlage 1 zur BbgBauGebO eine Zeitgebühr in Höhe von 97,00 Euro je angefangener Stunde.