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Das Versicherungsamt ist das Bindeglied zwischen versicherten Personen und den Sozialversicherungsträgern (wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung).
Sie erhalten Unterstützung bei:
- Auskunftserteilung zu grundsätzlichen Fragen zur Sozialversicherung
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu allen Rentenarten
- Antragsaufnahme für alle Rentenarten
- Klärung des Versicherungsverlaufs Ihres Rentenkontos (Kontenklärung)
- Hilfestellung bei Unklarheiten zum Rentenbescheid
- Aufnahme von Widersprüchen
- Beglaubigung von versicherungsrelevanten Unterlagen
Einleitung erforderlicher Sachverhaltsaufklärung