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Das Versicherungsamt ist das Bindeglied zwischen versicherten Personen und den Sozialversicherungsträgern (wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung).

Sie erhalten Unterstützung bei:

  • Auskunftserteilung zu grundsätzlichen Fragen zur Sozialversicherung
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu allen Rentenarten
  • Antragsaufnahme für alle Rentenarten
  • Klärung des Versicherungsverlaufs Ihres Rentenkontos (Kontenklärung)
  • Hilfestellung bei Unklarheiten zum Rentenbescheid
  • Aufnahme von Widersprüchen
  • Beglaubigung von versicherungsrelevanten Unterlagen

Einleitung erforderlicher Sachverhaltsaufklärung

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