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07.06.2023

Blaualgen an der Badestelle Tarmow am Autobahnsee

Im Land Brandenburg werden die aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin betrifft das 23 EU-Badestellen. Zu den EU-Badestellen kommen noch 18 lokale Badestellen hinzu, die das Gesundheitsamt OPR aus gesundheitlicher Vorsorge mit überprüft. Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 2023 monatlich (eine Probe vor und vier Proben während der Saison). Die Proben werden im Labor der LWU GmbH Eberswalde mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Escherichia Coli und Enterokokken untersucht. Außerdem werden vor Ort die Sichttiefe, Temperatur und pH-Wert gemessen sowie das augenscheinliche Vorhandensein von Algenansammlungen im und auf dem Gewässer bewertet. Eine allgemeine hygienische Überprüfung der landseitigen Flächen der Badestellen schließt sich an.

Durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wurden in der 22. Kalenderwoche die Badegewässerkontrollen einschließlich der Probenahme an den Badestellen des Landkreises durchgeführt. Dabei wurde an der Badestelle "Autobahnsee Tarmow, Badestelle Tarmow" das Vorhandensein von Blaualgen festgestellt. Alle anderen Badestellen sind aktuell nicht von Massenansammlungen hinsichtlich der Blaualgen betroffen.

In nährstoffreichen, langsam fließenden und rückgestauten Gewässern treten gelegentlich Algenblüten nicht erst in jüngster Zeit auf. Beim Vorhandensein nachfolgender Grundvoraussetzungen in Verbindung mit länger anhaltenden günstigen bis sehr warmen Temperaturen und hoher Lichtintensität liegen optimale Wachstumsbedingungen für Algen und auch Blaualgen (Cyanobakterien) vor. Es kann zu explosionsartigem Wachstum von Biomasse kommen. Dabei kann das Auftreten sehr unterschiedlich erfolgen und zeitlich sowie räumlich aufgrund verschiedenster Einflüsse äußerst ungleichmäßig verteilt sein:
  • meist bläulich und/oder grüne Trübung des Wassers
  • Schlierenbildung
  • Algenteppiche an der Oberfläche
  • wolkenartige Verteilung im Wasser

Die Badegäste werden durch entsprechende Hinweisschilder an der betroffenen sowie an weiteren Badestellen bei denen grundsätzlich das Potenzial besteht, auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blaualgen und über die typischsten Erkennungsmerkmale und Verhaltensregeln informiert.

Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt. Die Temperaturen und die Sichttiefen im Überprüfungszeitraum sind in folgender Tabelle erfasst. Die Transparenz (Sichttiefe) ist ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen z. B. für die Rettung verunglückter Personen haben.

Im Zuge der Kontrollen wurde hinsichtlich der Nutzbarkeit einzelner Badestellen weiterhin folgendes festgestellt:
  • An der Badestelle Seebad in Alt Ruppin (Ruppiner See) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
  • An der Badestelle Hotel Waldfrieden (Ruppiner See) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
  • An der Badestelle Kleinzerlang/Prebelow (Großer Prebelowsee) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
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