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Ombudsperson

Vermittler zwischen Bürger:innen und Verwaltung des Landkreises in Streitfällen


Kai Maslowski ist seit dem 28. Mai 2020 erste Ombudsperson des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Die Ombudsperson dient als Mittler zwischen Verwaltung und Bürger:innen des Landkreises in Streitfällen bei Angelegenheiten im Bereich des SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Grundsicherung), insbesondere um mögliche Klageverfahren abzuwenden. Aufgabe der Ombudsperson ist es, in solchen Fällen zu vermitteln. Die Hilfe der Ombudsperson kann von allen Bürger:innen des Landkreises kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Die Benennung der ehrenamtlichen Ombudsperson ist an die Wahlperiode des Kreistages geknüpft.

Aufgaben der Ombudsperson
  • Allgemeine Vermittlung zwischen Bürger:innen und Verwaltung
  • Abwendung von Klageverfahren
  • Bürgergeld (SGB II): Vermittlung in Streitfällen
  • Grundsicherung (SGB XXII): Vermittlung in Streitfällen
  • Beratung
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