Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung neu kalkuliert
Die Neukalkulation der Gebühren, wie sie in der Anlage aufgeführt sind, erfolgt kostendeckend. Die Neukalkulation wurde erforderlich, weil sich die mit Änderungstarifvertrag Nr. 8 verbundenen Erhöhungen der Vergütung für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung erheblich auf die Ausgaben des Landkreises auswirkt. Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten für die amtliche Schlachttier - und Fleischuntersuchung bei 80 Prozent liegt, ist leider in den meisten Fällen eine Gebührenerhöhung erforderlich.
Die Gebühren werden auf Grundlage der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung MSGIV vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II/23 Nr. 80) und des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung vom 15. September 2008 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 22. April 2023 erhoben.