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12.12.2023

Veräußerung von Katzen

Das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin veräußert eine Katze, einen Kater sowie vier Katzenwelpen, die aufgrund einer tierschutzwidrigen Haltung fortgenommen und zwischenzeitlich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wurden. Für die Kosten der Unterbringung kommt zunächst der Landkreis auf.

Eine Veräußerung amtlich fortgenommener Tiere ist der Weg, den das Tierschutzgesetz im Sinne des Tierwohls fordert.

Verkauft werden die Katzen, die aufgrund der Haltungsbedingungen auch einen schlechten Gesundheitszustand (u.a. starker Katzenschnupfen) aufweisen. Der Kater ist schwarz/weiß und etwa zwei Jahre alt. Die Katze ist silbern gestromt und ebenfalls etwa zwei Jahre alt. Die vier Katzenwelpen (zwei männlich und zwei weiblich) sind etwa acht Wochen alt. Die Tiere werden ausdrücklich auch einzeln abgegeben.

Dabei entscheidet nicht die höchste Gebotssumme über die Veräußerung, sondern das „Gesamtpaket“: So muss der/die Käufer:in in einer Selbstauskunft auch die zukünftigen Haltungsbedingungen schildern sowie einer Begutachtung durch Mitarbeitende des Veterinäramtes des zuständigen Landkreises zusagen. Zu beachten ist, dass die Tiere nicht direkt am Tage der Besichtigung mitgenommen werden können, da erst danach eine Auswahl der zukünftigen Tierhalter:innen erfolgen wird.

Diese Auswahl erfolgt durch fachkundige Mitarbeitende des Veterinäramtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere in guten Verhältnissen unterkommen und sie tierschutzgerecht versorgt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

Es werden insgesamt sechs Tiere abgegeben. Die Katze ist zwei Jahre alt und silbern gestromt. © LK OPR
Es werden insgesamt sechs Tiere abgegeben. Die Katze ist zwei Jahre alt und silbern gestromt. © LK OPR

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